Rechtsbegriff

Gefährliche Körperverletzung

Eine gefährliche Körperverletzung begeht, wer eine Körperverletzung durch Beibringen von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht (§ 224 Abs. 1 StGB). Der Tatbestand ist ein Vergehen, sieht aber gegenüber der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) eine erhöhte Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe vor; der Versuch ist strafbar (§ 224 Abs. 2 StGB). Bei Folgen wie dem Verlust eines wichtigen Gliedes greift die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB).

Rechtsgrundlagen