Rechtsbegriff

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begeht, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet (§ 315b StGB). Auch ein Fahrzeugführer kann den Tatbestand erfüllen, wenn er sein Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt. Vom Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) ist er durch die bewusste Störung von außen oder aus dem Fahrzeug heraus abzugrenzen.

Rechtsgrundlagen