Rechtsbegriff

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand bestimmt, welches von mehreren sachlich zuständigen Gerichten örtlich zuständig ist. Allgemeiner Gerichtsstand einer natürlichen Person ist ihr Wohnsitz (§§ 12, 13 ZPO), bei juristischen Personen ihr Sitz (§ 17 ZPO). Daneben bestehen besondere Gerichtsstände, etwa am Erfüllungsort (§ 29 ZPO) oder am Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO). Manche Gerichtsstände sind ausschließlich, zum Beispiel für Wohnraummietsachen. Die sachliche Zuständigkeit von Amtsgericht und Landgericht richtet sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (§§ 23, 71 GVG).

Rechtsgrundlagen