Geschäftsfähigkeit
Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes Handeln wirksam Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig, ihre Willenserklärungen sind nichtig (§ 104 BGB). Minderjährige zwischen sieben und achtzehn Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB): Verträge, die ihnen einen rechtlichen Vorteil verschaffen, wirken sofort; alle übrigen bedürfen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, sonst schwebender Unwirksamkeit bis zur Genehmigung.