Rechtsbegriff

Geschäftsgeheimnis

Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist, die deshalb von wirtschaftlichem Wert ist, die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und an der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht (§ 2 Nr. 1 GeschGehG). Der Schutz setzt also tatsächliche Geheimhaltungsmaßnahmen voraus, etwa Zugriffsbeschränkungen oder Verschwiegenheitspflichten. Verbotene Handlungen regelt § 4 GeschGehG.

Rechtsgrundlagen