Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 GewStG); sie ist eine Gemeindesteuer (§ 1 GewStG). Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, also der um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) geänderte Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG). Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest (§ 14 GewStG), die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an (§ 16 GewStG). Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb kann die Gewerbesteuer nach § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet werden.