Rechtsbegriff

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine juristische Person (Kapitalgesellschaft) mit eigener Rechtspersönlichkeit: Sie kann selbständig Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen; für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 GmbHG). Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich — daher „beschränkte Haftung". Die GmbH entsteht mit Eintragung ins Handelsregister.

Rechtsgrundlagen