Gütertrennung
Vereinbaren Ehegatten durch Ehevertrag Gütertrennung, bleibt das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe und nach ihrer Beendigung vollständig getrennt (§ 1414 BGB) — ein Zugewinnausgleich findet nicht statt. Gütertrennung wird oft bei Unternehmerehen gewählt, um das Betriebsvermögen aus einem etwaigen Zugewinnausgleich herauszuhalten, kann aber erbrechtliche Nachteile mit sich bringen, da der pauschale Zugewinnausgleichs-Erbteil entfällt.