Rechtsbegriff

Handelsgeschäft

Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören (§ 343 HGB) — im Zweifel gilt jedes von einem Kaufmann vorgenommene Rechtsgeschäft als zu seinem Handelsgewerbe gehörig. Für Handelsgeschäfte gelten gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht zahlreiche Erleichterungen und Verschärfungen zugleich, etwa formfreie Bürgschaften unter Kaufleuten, verkürzte Rügefristen bei Mängeln und die Wirkung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens.

Rechtsgrundlagen