Rechtsbegriff

Handelsregister

Das Handelsregister ist das öffentliche, elektronisch geführte Verzeichnis der Kaufleute und Handelsgesellschaften eines Bezirks (§ 8 HGB). Es dient der Publizität des Rechtsverkehrs: Eingetragene Tatsachen (z. B. Firma, Vertretungsverhältnisse, Prokura) genießen öffentlichen Glauben, auf den sich Dritte verlassen dürfen. Für viele Rechtsträger — etwa die GmbH — ist die Eintragung konstitutiv für ihre Entstehung.

Rechtsgrundlagen