Rechtsbegriff

Handelsvertreter

Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 Abs. 1 HGB). Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung zu bemühen und die Interessen des Unternehmers wahrzunehmen (§ 86 HGB); er erhält Provision für Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind (§ 87 HGB). Abzugrenzen ist er vom Arbeitnehmer und vom Vertragshändler, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.

Rechtsgrundlagen