Rechtsbegriff

Hinterbliebenenrente der Rentenversicherung

Die Hinterbliebenenrente sichert Witwen, Witwer und Waisen nach dem Tod des Versicherten ab. Witwen- und Witwerrente erhalten überlebende Ehegatten, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (§ 46 SGB VI); die kleine Witwenrente wird längstens 24 Kalendermonate gezahlt, die große Witwenrente zum Beispiel bei Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes, bei Erwerbsminderung oder nach Erreichen einer Altersgrenze. Dauerte die Ehe weniger als ein Jahr, wird eine Versorgungsehe vermutet. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet (§ 97 SGB VI). Waisenrente regelt § 48 SGB VI.

Rechtsgrundlagen