Rechtsbegriff

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist die jährliche Rechnungslegung des Kaufmanns. Er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB) und ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen (§ 243 HGB). Kapitalgesellschaften erweitern ihn um einen Anhang und stellen grundsätzlich einen Lagebericht auf; für kleine Gesellschaften gelten Erleichterungen (§ 264 HGB). Die Aufstellung hat bei Kapitalgesellschaften in den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres zu erfolgen, bei kleinen Gesellschaften kann sie bis zu sechs Monate dauern, wenn dies einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht.

Rechtsgrundlagen