Kaufmann
Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (§ 1 HGB); Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. An die Kaufmannseigenschaft knüpft das gesamte besondere Handelsrecht an (Firma, Prokura, Handelsbücher, kaufmännische Sorgfalt). Kaufleute werden ins Handelsregister eingetragen.