Rechtsbegriff

Kaufvertrag

Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen sowie sie frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben; der Käufer schuldet Kaufpreiszahlung und Abnahme (§ 433 BGB). Der Kaufvertrag ist der praktisch wichtigste gegenseitige Vertrag; er begründet nur die Verpflichtungen — die Eigentumsübertragung selbst erfolgt durch ein gesondertes Verfügungsgeschäft (Trennungs- und Abstraktionsprinzip).

Rechtsgrundlagen