Rechtsbegriff

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit Umsätze eines im Inland ansässigen Unternehmers von der Umsatzsteuer, wenn sein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und im laufenden Kalenderjahr die im Gesetz genannten Umsatzgrenzen nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Der Gesamtumsatz bemisst sich nach vereinnahmten Entgelten; bestimmte steuerfreie Umsätze und Umsätze mit Anlagevermögen bleiben außer Ansatz (§ 19 Abs. 2 UStG). Für steuerfreie Umsätze ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG); wer dennoch Umsatzsteuer gesondert ausweist, schuldet den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 1 Satz 1 UStG). Die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG finden grundsätzlich keine Anwendung (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Auf die Regelung kann bis Ende Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres unwiderruflich verzichtet werden; der Verzicht bindet mindestens für fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).

Rechtsgrundlagen