Rechtsbegriff

Körperverletzung

Die Körperverletzung (§ 223 StGB) ist die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt; Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands. Qualifikationen (gefährliche, schwere Körperverletzung) knüpfen an gesteigertes Unrecht an.

Rechtsgrundlagen