Kündigungsfrist des Mieters
Für die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Mieter gilt eine einheitliche gesetzliche Frist von drei Monaten (§ 573c BGB), unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses — anders als beim Vermieter, dessen Kündigungsfrist sich mit zunehmender Mietdauer verlängert. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, damit die Frist mit Ablauf des übernächsten Monats endet. Abweichende, den Mieter benachteiligende Vereinbarungen sind grundsätzlich unwirksam.