Markenanmeldung
Die Markenanmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Sie muss insbesondere Angaben zur Identität des Anmelders, eine Wiedergabe der Marke und ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen enthalten, für die der Schutz beantragt wird (§ 32 MarkenG). Der Anmeldetag begründet den Zeitrang gegenüber später angemeldeten Zeichen (§ 6, § 33 MarkenG). Das Amt prüft im Eintragungsverfahren die absoluten Schutzhindernisse, nicht aber ältere Rechte Dritter; deren Inhaber können gegen die Eintragung nach deren Veröffentlichung Widerspruch einlegen (§ 42 MarkenG).