Rechtsbegriff

Markenschutz

Als Marke geschützt werden können Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden — insbesondere Wörter, Bildzeichen, Farben oder Formen (§ 3 MarkenG). Der Schutz entsteht durch Eintragung im Markenregister, durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung oder durch notorische Bekanntheit (§ 4 MarkenG). Der Markeninhaber erhält ein ausschließliches Recht, Dritten die Benutzung eines identischen oder verwechslungsfähigen Zeichens für ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu untersagen.

Rechtsgrundlagen