Rechtsbegriff

Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung legt fest, wie intensiv ein Grundstück baulich genutzt werden darf. Nach § 16 BauNVO wird es im Bebauungsplan durch Festsetzung der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundfläche, der Geschossflächenzahl oder der Größe der Geschossfläche, der Baumassenzahl, der Zahl der Vollgeschosse und der Höhe baulicher Anlagen bestimmt. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 19 BauNVO); für die Geschossflächenzahl gilt § 20 BauNVO. § 17 BauNVO enthält Orientierungswerte für die einzelnen Baugebiete.

Rechtsgrundlagen