Rechtsbegriff

Mediation

Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§ 1 Abs. 1 MediationsG). Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 MediationsG), die von den Parteien ausgewählt wird (§ 2 Abs. 1 MediationsG). Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden (§ 2 Abs. 5 MediationsG). Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist (§ 4 MediationsG). Auch im gerichtlichen Verfahren kann ein nicht entscheidungsbefugter Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen (§ 278 Abs. 5 ZPO). Anders als ein Schiedsgericht (Schiedsvereinbarung) entscheidet der Mediator den Konflikt nicht (§ 1 Abs. 2 MediationsG).

Rechtsgrundlagen