Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein Gutachten über die Fahreignung. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet sie an, wenn Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen, etwa bei Alkoholproblematik (§ 13 FeV) oder bei Drogenkonsum (§ 14 FeV). Bei Alkohol kommt sie unter anderem nach wiederholten Zuwiderhandlungen oder bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr in Betracht. Die Anordnung richtet sich nach den Voraussetzungen des § 11 FeV. Bei Weigerung oder Nichtvorlage kann die Behörde auf die Nichteignung schließen. Nach Entziehung ist sie für die Wiedererteilung häufig erforderlich.