Meinungsfreiheit
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten — die Meinungsfreiheit als eines der zentralen Kommunikationsgrundrechte des Grundgesetzes (Art. 5 GG), das auch die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit sowie die Informationsfreiheit umfasst. Ihre Schranken findet sie in den allgemeinen Gesetzen, den Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre; diese Schrankentrias muss ihrerseits im Licht der Bedeutung der Meinungsfreiheit ausgelegt werden.