Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar; sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Art. 1 GG). Die Menschenwürde steht an der Spitze der Grundrechtsordnung, ist absolut geschützt und keiner Abwägung mit anderen Verfassungsgütern zugänglich — anders als die meisten übrigen Grundrechte kennt sie keinen Gesetzesvorbehalt. Aus ihr leitet das Bundesverfassungsgericht unter anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ab.