Mietspiegel
Ein Mietspiegel ist eine von Gemeinde oder Interessenverbänden gemeinsam erstellte oder anerkannte Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c BGB) und dient als wichtiges Beweismittel bei Mieterhöhungsverlangen. Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und alle zwei Jahre der Marktentwicklung angepasst (§ 558d BGB); er begründet eine Vermutung dafür, dass die dort ausgewiesenen Werte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben.