Rechtsbegriff

Nachweisgesetz

Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen (§ 2 NachwG). Dazu zählen unter anderem die Vertragsparteien, der Beginn und gegebenenfalls die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort, die Tätigkeit, die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, die Arbeitszeit, der Urlaub und die Kündigungsfristen. Je nach Angabe gelten unterschiedliche Fristen, teils bereits ab dem ersten Arbeitstag. Die Niederschrift kann in Textform (z. B. als PDF per E-Mail) abgefasst und elektronisch übermittelt werden, wenn das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Empfangsnachweis anfordert; das gilt nicht in den Wirtschaftsbereichen nach § 2a SchwarzArbG. Die elektronische Form im Sinne einer qualifizierten Signatur ist ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1 NachwG). Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt (§ 4 NachwG), lässt die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags aber unberührt.

Rechtsgrundlagen