Domainrecht (Namensrecht im Internet)
Wird das Recht eines Namensträgers dadurch verletzt, dass ein Nichtberechtigter unbefugt den gleichen Namen als Internet-Domain registriert und dadurch eine Zuordnungsverwirrung oder Namensanmaßung bewirkt, kann der Berechtigte Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr Unterlassung verlangen (§ 12 BGB entsprechend angewandt). Die Rechtsprechung überträgt den bürgerlich-rechtlichen Namensschutz seit den frühen Domain-Streitigkeiten auf die Registrierung von Domainnamen, wenn kein eigenes vorrangiges Recht des Domaininhabers besteht.