Rechtsbegriff

Notwehr

Die Notwehr (§ 32 StGB) ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Wer in Notwehr handelt, handelt nicht rechtswidrig — die Tat ist gerechtfertigt. Grenzen zieht insbesondere die Erforderlichkeit und (nach h. M.) die Gebotenheit der Verteidigung.

Rechtsgrundlagen