Notwehr
Die Notwehr (§ 32 StGB) ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Wer in Notwehr handelt, handelt nicht rechtswidrig — die Tat ist gerechtfertigt. Grenzen zieht insbesondere die Erforderlichkeit und (nach h. M.) die Gebotenheit der Verteidigung.