Rechtsbegriff

Online-Marktplatz

Ein Online-Marktplatz ist ein Dienst, der es Verbrauchern ermöglicht, durch die Verwendung von Software, die vom Unternehmer oder in seinem Namen betrieben wird, einschließlich einer Webseite, eines Teils einer Webseite oder einer Anwendung, Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen (§ 312l Abs. 2 BGB). Betreiber ist der Unternehmer, der den Marktplatz für Verbraucher zur Verfügung stellt (§ 312l Abs. 3 BGB). Er ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe von Art. 246d EGBGB zu informieren (§ 312l Abs. 1 BGB), unter anderem über die Hauptparameter des Rankings und darüber, ob der Anbieter Unternehmer ist. Der Betreiber wird dadurch nicht ohne Weiteres Vertragspartner des Verbrauchers.

Rechtsgrundlagen