Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften — etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße — werden regelmäßig nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 24 StVG i. V. m. dem Bußgeldkatalog) und mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert. Je nach Schwere des Verstoßes kommen zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot in Betracht. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.