Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform für Angehörige Freier Berufe, die sich zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen; sie übt kein Handelsgewerbe aus (§ 1 Abs. 1 PartGG). Gegenüber Dritten wird sie mit der Eintragung ins Partnerschaftsregister wirksam (§ 7 PartGG). Für ihre Verbindlichkeiten haften neben dem Gesellschaftsvermögen die Partner als Gesamtschuldner; bei beruflichen Fehlern ist die Haftung auf die mit der Bearbeitung befassten Partner konzentriert (§ 8 Abs. 1 und 2 PartGG). Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung begrenzt die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen (§ 8 Abs. 4 PartGG).