Rechtsbegriff

Einspruch gegen ein Patent

Gegen ein erteiltes Patent kann innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung jedermann Einspruch erheben, im Fall der widerrechtlichen Entnahme nur der Verletzte (§ 59 Abs. 1 PatG). Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen; er kann nur auf einen der Widerrufsgründe des § 21 PatG gestützt werden, etwa fehlende Patentfähigkeit, unzureichende Offenbarung der Erfindung oder unzulässige Erweiterung. Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann das Patent durch die Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht angegriffen werden (§ 81 PatG).

Rechtsgrundlagen