Rechtsbegriff

Pauschalreisevertrag

Durch den Pauschalreisevertrag verpflichtet sich ein Reiseveranstalter, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen, also eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, etwa Beförderung und Unterkunft; der Reisende ist zur Zahlung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet (§ 651a BGB). Ist die Reise mangelhaft, kann der Reisende Abhilfe verlangen, den Reisepreis mindern (§ 651m BGB) und unter Umständen kündigen sowie Schadensersatz fordern. Vor Reisebeginn kann er jederzeit vom Vertrag zurücktreten, muss dann aber gegebenenfalls eine angemessene Entschädigung zahlen (§ 651h BGB).

Rechtsgrundlagen