Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung, identifiziert werden kann (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Der Begriff ist weit gefasst und entscheidet darüber, ob das Datenschutzrecht anwendbar ist. Jeder Vorgang im Zusammenhang mit solchen Daten, etwa Erheben, Speichern, Verwenden oder Löschen, ist eine Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) und braucht eine Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO), dazu Einwilligung und berechtigtes Interesse. Für sensible Angaben gelten strengere Vorgaben, siehe Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO).