Pflegegrad
Der Pflegegrad drückt aus, wie selbstständig eine Person trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung ihren Alltag bewältigen kann, und wird in fünf Stufen von leichter bis schwerster Beeinträchtigung eingeteilt (§§ 14, 15 SGB XI). Die Einstufung erfolgt durch ein Begutachtungsverfahren, das Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen bewertet — von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis zur Selbstversorgung. Vom Pflegegrad hängen Art und Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung ab.