Pflichtversicherung
Eine Pflichtversicherung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Gesetz zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet ist (§ 113 Abs. 1 VVG); bekannte Beispiele sind die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Berufshaftpflicht bestimmter Berufsgruppen. Zum Schutz der Geschädigten kann der Dritte seinen Anspruch unter Voraussetzungen unmittelbar gegen den Versicherer richten (§ 115 VVG), und der Versicherer bleibt dem Dritten gegenüber trotz Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer in bestimmtem Umfang leistungspflichtig (§ 117 VVG). Die Mindestversicherungssummen ergeben sich aus den jeweiligen Gesetzen.