Produkthaftung
Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers: Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Hersteller verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 1 ProdHaftG). Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Der Hersteller kann sich in gesetzlich bestimmten Fällen entlasten. Daneben besteht die Haftung aus dem allgemeinen Deliktsrecht fort. Die Vorschriften werden im Zuge europäischer Vorgaben überarbeitet; maßgeblich ist jeweils der geltende Gesetzesstand.