Rechtsbegriff

Prokura

Die Prokura ist eine besonders weitreichende, zur Eintragung ins Handelsregister anzumeldende Vollmacht (§ 53 HGB; die Eintragung ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung), die den Prokuristen zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen ermächtigt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 48 HGB). Sie kann nur vom Inhaber eines Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilt werden und ist im Außenverhältnis kaum beschränkbar — Beschränkungen wirken nur intern, nicht gegenüber gutgläubigen Dritten.

Rechtsgrundlagen