Rechtsbegriff

Raub

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, begeht einen Raub (§ 249 StGB). Das Delikt verbindet Diebstahl und Nötigung und ist ein Verbrechen mit erhöhter Mindeststrafe. Schwerer Raub (§ 250 StGB) liegt etwa bei Mitführen einer Waffe vor. Wer nach vollendetem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und Gewalt oder Drohung einsetzt, um den Besitz zu sichern, ist wegen räuberischen Diebstahls strafbar (§ 252 StGB).

Rechtsgrundlagen