Rechnung: Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz
Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie es bezeichnet ist (§ 14 Abs. 1 Satz 1 UStG). Eine Rechnung muss unter anderem enthalten: vollständigen Namen und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 UStG). In bestimmten Fällen, etwa bei Leistungen an andere Unternehmer, besteht eine Pflicht zur Rechnungsausstellung binnen sechs Monaten nach Ausführung der Leistung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG); zum Format siehe E-Rechnung.