Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)
Das Recht auf Löschung berechtigt die betroffene Person, vom Verantwortlichen die unverzügliche Löschung sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, wenn einer der Gründe des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zutrifft, etwa wenn die Daten für die Zwecke nicht mehr notwendig sind, die Einwilligung widerrufen wurde und eine andere Rechtsgrundlage fehlt oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Hat der Verantwortliche die Daten öffentlich gemacht, muss er angemessene Maßnahmen treffen, um andere Verantwortliche über das Löschverlangen zu informieren (Art. 17 Abs. 2 DSGVO). Das Recht besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist, etwa zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 17 Abs. 3 DSGVO). Siehe auch Widerspruchsrecht und Einwilligung.