Rechtsbegriff

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist die Erklärung, die einem anfechtbaren schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakt beizufügen ist und über den Rechtsbehelf, die Behörde oder das Gericht, bei denen er einzulegen ist, deren Sitz und die einzuhaltende Frist unterrichtet (§ 37 Abs. 6 VwVfG). Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn ordnungsgemäß belehrt wurde (§ 58 Abs. 1 VwGO). Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, ist der Rechtsbehelf nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer die Einlegung war infolge höherer Gewalt unmöglich oder es wurde belehrt, ein Rechtsbehelf sei nicht gegeben (§ 58 Abs. 2 VwGO). Das gilt auch für den Widerspruch (§ 70 Abs. 2 VwGO); bei versäumter Frist kommt die Wiedereinsetzung in Betracht (§ 60 VwGO).

Rechtsgrundlagen