Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Bei natürlichen Personen beginnt sie mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod. Daneben sind juristische Personen wie der eingetragene Verein oder die GmbH rechtsfähig. Von der Rechtsfähigkeit ist die Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden: Sie betrifft die Fähigkeit, durch eigenes Handeln wirksam Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§§ 104 ff. BGB). Auch ein Kleinkind kann daher Eigentümer oder Erbe sein, handelt aber nur durch seine gesetzlichen Vertreter.