Rechtsstaatsprinzip
Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat (Art. 20 GG). Aus dem Rechtsstaatsprinzip leitet die Verfassungsrechtsprechung zentrale, im Grundgesetz nicht ausdrücklich genannte Grundsätze ab — darunter die Bindung aller staatlichen Gewalt an Gesetz und Recht, den Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, das Bestimmtheitsgebot, den Vertrauensschutz und das Verbot rückwirkender belastender Gesetze sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.