Rotlichtverstoß
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz rotem Wechsellichtzeichen in den geschützten Bereich einer Kreuzung oder Einmündung einfährt (§ 37 StVO). Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“. Gelb ist Warnung vor dem Wechsel der Signalfarbe. Nach dem Bußgeldkatalog wird ein Rotlichtverstoß schwerer geahndet, wenn die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauerte (qualifizierter Rotlichtverstoß); dann sind in der Regel Fahrverbot und Eintrag im Fahreignungsregister möglich. Bei Gefährdung anderer oder Sachbeschädigung ist ein höherer Regelsatz vorgesehen.