Rechtsbegriff

Schadensersatz

Der Schadensersatz verpflichtet, einen zurechenbar verursachten Schaden auszugleichen. Zentrale Anspruchsgrundlagen sind die vertragliche Haftung wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB) und die deliktische Haftung (§ 823 BGB). Art und Umfang richten sich nach §§ 249 ff. BGB: Grundsatz ist die Naturalrestitution (Herstellung des Zustands ohne das schädigende Ereignis, § 249 Abs. 1 BGB).

Rechtsgrundlagen