Scoring und Bonitätsauskünfte
Scoring ist die Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer natürlichen Person zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses (§ 31 Abs. 1 BDSG). Sie ist nur zulässig, wenn die Datenschutzvorschriften eingehalten werden, die genutzten Daten nachweislich für die Berechnung erheblich sind, ein wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren zugrunde liegt und nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden. Nach dem Urteil des EuGH vom 7. Dezember 2023 (C-634/21, SCHUFA) kann bereits die Berechnung eines Score-Werts eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall nach Art. 22 DSGVO sein, wenn ein Dritter seine Entscheidung maßgeblich darauf stützt; ob § 31 BDSG dafür eine zulässige Ausnahme darstellt, ist umstritten.