Rechtsbegriff

Sonderausgaben

Sonderausgaben sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und bei der Ermittlung des Einkommens nur abgezogen werden dürfen, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht (§ 10 EStG). Dazu zählen etwa bestimmte Vorsorgeaufwendungen, gezahlte Kirchensteuer und Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung in gesetzlich geregeltem Rahmen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Zwecke sind in § 10b EStG geregelt. Der Abzug ist vielfach nur bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen möglich. Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG sind davon zu unterscheiden.

Rechtsgrundlagen