Rechtsbegriff

Sozialauswahl

Die Sozialauswahl ist die bei einer betriebsbedingten Kündigung vorzunehmende Auswahl unter den vergleichbaren Arbeitnehmern des Betriebs. Der Arbeitgeber muss die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG). Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im berechtigten betrieblichen Interesse liegt, können ausgenommen werden (Satz 2). Eine fehlerhafte Auswahl macht die Kündigung sozial ungerechtfertigt.

Rechtsgrundlagen